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Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt ist die zentrale Behörde für Zivilstandsereignisse. Es führt die verschiedenen Zivilstandsregister, vollzieht Eheschliessungen, trägt gleichgeschlechtliche Partnerschaften ein, bearbeitet Geburts-, Ehe- sowie Todesereignisse und lässt ausländische Zivilstandsereignisse anerkennen. Zudem ist das Zivilstandsamt für die Registrierung liechtensteinischer Staatsangehöriger und die Registrierung ausserehelicher Kinder liechtensteinischer Väter zuständig. Weitere Aufgaben sind die Führung des Heimatscheinregisters, die Ausgabe von Registerauszügen, Dokumenten und Bestätigungen, die Ausstellung von Todesfall-Aufnahmen sowie die Durchführung von Namensänderungen. Auch im Hinblick auf Einbürgerungen nimmt das Zivilstandsamt eine wichtige Rolle ein, da es Einbürgerungen infolge längerfristigem Wohnsitz, Einbürgerungen infolge Eheschliessung oder Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren vornimmt.

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